Bei dem konkreten Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlasten veranlasst die zuständige Behörde weitere Untersuchungen. Die sogenannte Gefahrverdachtsuntersuchung nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) dient dazu festzustellen, ob von einem Standort eine Gefahr für die Schutzgüter Grundwasser, Mensch, Nutzpflanze oder Oberflächengewässer ausgeht. Ziel der Untersuchungen ist es, den Verdacht im Sinne von §9 Abs. 2 BBodSchG auf eine schädliche Bodenverunreinigung oder Altlast auszuräumen oder zu bestätigen und das Beweisniveau2 gem. dem Priorisierungs- und Bewertungsverfahren der LUBW zu erreichen.

- Auswertung bereits durchgeführter Untersuchungen
- Erstellung eines Erkundungskonzepts
- Erstellung Zeitplan
- Koordination der Projektbeteiligten
- Untergrunduntersuchungen im Hinblick auf den WP Boden- Grundwasser gem. BBodSchV
- Entnahme von Boden-, Bodenluftproben
- Sickerwasserprognose
- Auswertung, Beurteilung der Ergebnisse
- Empfehlung des weiteren Handlungsbedarfs
- XUMA-Bewertung
- Erkundung verschiedener Altstandorte mittels Rammkernsondierungen unter z. T. erschwerten Zugänglichkeiten
- Entnahme von Feststoff- und Bodenluft- und Wasserproben
- Chemische Untersuchungen auf nutzungsspezifische Schadstoffparameter
