Das Personenförderungsgesetz (PBefG) gibt in § 8 Abs. 3 Satz 3 vor: „Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung desöffentlichen Personennahverkehrs (…) eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“ Dementsprechend hat sich die Stadt Gerlingen zum Ziel gesetzt, ihre sämtlichen Bushaltestellen in mehreren Bauabschnitten entsprechend der Anforderungen der Barrierefreiheit umzubauen.
Die Bauabschnitte 1 mit elf Umbauten und einem Neubau sowie der Bauabschnitt 2 mit weiteren zehn Haltestellenumbauten und zusätzlichen fünf neuen barrierefreien Bushaltestellen wurden bereits erfolgreich realisiert, wie auf dem Projektfotoersichtlich. Auch der dritte Bauabschnitt befindet sich in der Planung durch die Klinger und Partner GmbH und wurde zum Teil auch schon in die Tatumgesetzt. In 2025 wird die zentrale „Rendezvous-Haltestelle“ vor dem denkmalgeschützten VHS-Gebäude neugestaltet und barrierefrei umgebaut. Im Zuge dessen finden außerdem Sanierungsarbeiten an der Wasserleitung und die Erweiterung des innerstädtischen Nahwärmenetzes statt.
Beim Thema Barrierefreiheit sind stets die unterschiedlichen Bedürfnisse zu berücksichtigen, die sich aus den jeweiligen gesundheitlichen Einschränkungen von Personen ergeben. Einerseits ist die Haltestelle sowie das unmittelbare Umfeld so zu gestalten, dass der barrierefreie Ein- und Ausstieg, die Erreichbarkeit der Haltestelle und das Queren zur gegenüberliegenden Haltestelle gesichert wird. Wobei für Personen mit Rollator oder Rollstuhl andere Anforderungen gestellt werden als für Menschen mit Sehbeeinträchtigung. Ergänzend dazu kommt ein optisches und taktiles Leitsystem, welches den Betroffenen bei der Orientierung hilft, um ein möglichst eigenständiges Bewegen zu ermöglichen. Unter Berücksichtigung weiterer Rahmenbedingungen stellt sich die Klinger und Partner GmbH dieser komplexen Aufgabe mit großer sozialer Tragweite für eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben. Die durch das LGVFG-Programm des Landes Baden-Württemberg abrufbaren Fördermittelunterstützen die Kommunen bei der Umsetzung der o. g. gesetzlichen Forderung.

Planung aller verkehrstechnischen Anlagen inkl. Entwässerung, Beleuchtung und Wetterschutz
Planung eines taktilen Leitsystems
Unterstützung bei der Antragstellung für Fördermittel gemäß VwV-LGVFG
Ausschreibung § Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung
Barrierefreier Um- und Neubau von 36 Bushaltestellen in mehreren Abschnitten