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Bushaltestellen: Barrierefreie Um- und Neubauten im Stadtgebiet Gerlingen

Das Personenförderungsgesetz (PBefG) gibt in § 8 Abs. 3 Satz 3 vor: „Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis (…) eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“ Dementsprechend hat sich die Stadt Gerlingen zum Ziel gesetzt ihre sämtlichen Bushaltestellen in mehreren Bauabschnitten entsprechend der Anforderungen an die Barrierefreiheit umzubauen.

Der Bauabschnitt 1 mit elf Umbauten und einem Neubau wurde bereits erfolgreich realisiert, wie auf dem Projektfoto ersichtlich. Im Sommer/Herbst 2024 beginnen die Bauarbeiten für den Bauabschnitt 2 mit weiteren zehn Haltestellenumbauten sowie zusätzlichen fünf neuen barrierefreien Bushaltestellen. Parallel dazu befindet sich die Klinger und Partner GmbH in der Planung des Bauabschnitts 3 der die Umgestaltung von sieben Haltestellenkaps, -buchten bzw. Fahrbahnrandhaltestellen sowie einer Rendezvous-Haltestelle mit Umgestaltung eines zentralen Platzes beinhaltet.

Beim Thema Barrierefreiheit sind stets die unterschiedlichen Bedürfnisse zu berücksichtigen, die sich aus den jeweiligen gesundheitlichen Einschränkungen von Personen ergeben. Einerseits ist die Haltestelle sowie das unmittelbare Umfeld so zu gestalten, dass der barrierefreie Ein- und Ausstieg, die Erreichbarkeit der Haltestelle und das Queren zur gegenüberliegenden Haltestelle gesichert wird. Wobei für Personen mit Rollator oder Rollstuhl andere Anforderungen gestellt werden als für Menschen mit Sehbeeinträchtigung. Ergänzend dazu kommt ein optisches und taktiles Leitsystem, welches den Betroffenen bei der Orientierung hilft, um ein möglichst eigenständiges Bewegen zu ermöglichen. Unter Berücksichtigung weiterer Rahmenbedingungen stellt sich die Klinger und Partner GmbH dieser komplexen Aufgabe mit großer sozialer Tragweite für eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben. Die durch das LGVFG-Programm des Landes Baden-Württemberg abrufbaren Fördermittel unterstützen die Kommunen bei der Umsetzung der o. g. gesetzlichen Forderung.

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Leistungen

Planung aller verkehrstechnischen Anlagen inkl. Entwässerung, Beleuchtung und Wetterschutz

Planung eines taktilen Leitsystems

Unterstützung bei der Antragstellung für Fördermittel gemäß VwV-LGVFG

Ausschreibung § Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung

Technische Daten

Barrierefreier Um- und Neubau von 36 Bushaltestellen in mehreren Abschnitten

Ansprechpartner:
Johannes Peter
Projektzeitraum:
2020-2024 (12 Haltestellen)
Auftraggeber:
Stadt Gerlingen
Ort:
Gerlingen
Arbeitsgebiet:
Straßenplanung / Verkehrsanlagen