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Abschätzung Nachsorgekosten Restmülldeponie Sinsheim

Für die Betreiber von Deponien ist die Nachsorgekostenbetrachtung wichtiger Bestandteil der Gebührenkalkulation, da mit Hilfe dieser Betrachtung die Höhe der zu bildenden Rücklagen zur Finanzierung von Maßnahmen nach Ende der Verfüllzeit ermittelt werden kann.

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz bedürfen Deponien nach ihrer Verfüllung der Nachsorge. Die Nachsorgephase beginnt per Definition nach der Schlussabnahme der Deponie durch die zuständige Behörde. Hierbei muss jedoch berücksichtigt werden, dass Rücklagen für die Nachsorgephase nur während der Ablagerungs- sowie der Stilllegungsphase über Gebühreneinnahmen gebildet werden können.

Klinger und Partner Ingenieurbüro für Bauwesen und Umwelttechnik GmbH hat die Nachsorgekosten sowohl für die bereits in Betrieb befindlichen als auch für die zukünftigen, noch nicht ausgebauten Deponieabschnitte der Haus- und Restmülldeponie Sinsheim  ermittelt. Die Kostenermittlung liefert die Grundlage für die Gebührenkalkulation des Deponiebetreibers.

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Leistungen

  • Festlegung des Betrachtungszeitraumes
  • Ermittlung der Kosten für die Deponiestilllegung
  • Ermittlung der Kosten für die Deponienachsorge
  • Technische Daten

    Planfestgestellte Deponiefläche 43,2 ha Noch zu verfüllendes Nettoverfüllvolumen: ca. 1.800.000 m³ Noch abzudichtende Deponieoberfläche 13,9 ha

    Ansprechpartner:
    Erik Puscher
    Projektzeitraum:
    2012 bis 2013
    Auftraggeber:
    AVR Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises mbH
    Ort:
    Sinsheim
    Arbeitsgebiet:
    Abfallwirtschaft