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Dienstleistungen zum Betriebsbeauftragten für Abfall

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Neben der Aufforderung zur Fortbildung des Personals als der Betreiber von Deponien „DK -0,5“ (siehe GT-Info Nr. 11 vom 20.6.2017) ist auch ein Betriebsbeauftragter für Abfall zu bestellen.

Diesen speziellen Service bieten wir Ihnen als Betreiber einer Deponie DK 0 bzw. einer Deponie „DK -0,5“ an.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie die Deponieverordnung (DepV) stellen zahlreiche
Verpflichtungen an die Betreiber sowohl in technischer als auch in organisatorischer Form.
Darunter fällt auch die Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall und seine Pflichten nach § 59 Abs. 1 KrWG für Betreiber ortsfester Abfallbeseitigungsanlagen.

Gerne unterstützen wir Sie bei diesen vielfältigen Aufgaben oder stellen Ihnen den Betriebsbeauftragten für Abfall mit allen damit verbundenen Pflichten und Aufgaben.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsflyer.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns von Ihnen zu hören.

Ansprechpartner:
Andreas Maier
Hauptarbeitsgebiet:
Abfall