Die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH plant im Auftrag der Gemeinde Simmozheim die Erschließung des ca. 5,6 ha großen Wohngebietes Mittelfeld III am südlichen Ortseingang zwischen Mittelfeld-und Hauptstraße sowie dem Eulertgraben im Süden. Im Zuge der Erschließung wird die Hauptstraße in diesem Bereich umgestaltet, mit barrierefreien Bushaltestellen und neuen Geh- und Radwegverbindungen ausgestattet sowie der Ortseingang mit einem verkehrs- beruhigenden und optisch aufwertenden Kreisverkehr ausgestattet. Durch das entstehende Wohngebiet trägt die Gemeinde Simmozheim einen Teil zur Entspannung der derzeitigen Wohnungsmarktproblematik bei.
Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser wird über dezentrale private Zisternen auf den Grundstücken zurückgehalten. Deren Abfluss wird über die geplante Regenwasserkanalisation gesammelt und dem zentralen öffentlichen unterirdischen Regenrückhaltebecken zugeführt, von wo aus das Wasser gedrosselt in die Verdolung des Eulertgrabens eingeleitet wird. Das Schmutzwasser sowie das Niederschlagswasser der öffentlichen Verkehrsflächen wird in Mischwasserkanälen, die parallel zur Regenwasserkanalisation geplant sind, gesammelt und an die weiterführende Kanalisation in der Rötestraße angeschlossen. Für die Kanalisation ist ein Kombischachtsystem geplant, wodurch die Anzahl der Schächte reduziert werden kann. Der Verlauf des Eulertgrabens wird im Bereich des Grünen Angers angepasst und die geplanten Verdolungen für ein 100-jähriges Hochwasserereignisdimensioniert.
Aus Gründen der Hygiene und Versorgungssicherheit werden die Wasserversorgungsleitungen in drei neuen Ringleitungen hergestellt, welche die bestehenden Wasserleitungen nördlich und östlich des Gebietes miteinander verbinden. Hierbei kommt das Württembergische System zum Einsatz, welches ebenfalls zur Versorgungssicherheit beiträgt.
Für die Versorgung des Gebiets mit Strom, Gas und Telekommunikationsleitungen werden die zuständigen Versorgungsunternehmen koordiniert und mit eingebunden.
Für die von der Gemeinde finanzierten barrierefreien Bushaltestellen, die zuführenden Gehwege, die Carsharing-Parkplätze sowie dem neuen Geh- und Radweg, der die Schüler zukünftig sicher zur Schule in den Nachbarort bringt, wurden in umfangreichem Maße Fördermittel nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz(LGVFG) des Landes Baden-Württemberg beantragt. Dabei wurden auch in besonderem Maße die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt und mit den zuständigen Stellen abgestimmt.