Die Klinger und Partner GmbH (KuP) hat im Auftrag des Erschließungsträgers der Gemeinde Simmozheim, der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, die Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung des ca. 5,6 ha großen Wohngebietes Mittelfeld III durchgeführt. Das Gebiet befindet sich am südlichen Ortseingang von Simmozheim zwischen Mittelfeld- und Hauptstraße sowie dem Eulertgraben im Süden.
Im Zuge der Erschließung wurde die Hauptstraße in diesem Bereich umgestaltet, mit barrierefreien Bushaltestellen und neuen Geh-und Radwegverbindungen ausgestattet sowie der Ortseingang mit einem verkehrsberuhigenden und optisch aufwertenden Kreisverkehr ausgestattet.
Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser wird in einer Regenwasserkanalisation gesammelt und dem neuen zentralen öffentlichen unterirdischen Regenrückhaltebecken zugeführt, von wo aus das Wasser gedrosselt in die Verdolung des Eulertgrabens eingeleitet wird. Das Schmutzwasser sowie das Niederschlagswasser der öffentlichen Verkehrsflächen wird in Mischwasserkanälen, die parallel zur Regenwasserkanalisation verlegt wurden, gesammelt und an die weiterführende Kanalisation in der Rötestraße angeschlossen. Für die Kanalisation wurde ein Kombischachtsystem geplant, wodurch die Anzahl der Schächte reduziert werden konnte. Der Verlauf des Eulertgrabens wurde im Bereich des Grünen Angers angepasst und durch ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR in einen neugestalteten Spielplatz integriert. Die geplanten Verdolungen für den Eulertgraben wurden für ein 100-jähriges Hochwasserereignis dimensioniert.
Aus Gründen der Hygiene und Versorgungssicherheit wurden die Wasserversorgungsleitungen in drei neuen Ringleitungen im Württembergischen System hergestellt, welche die bestehenden Wasserleitungen nördlich und östlich des Gebietes miteinander verbinden. Für die Versorgung des Gebiets mit Strom, Gas und Telekommunikationsleitungen wurden die zuständigen Versorgungsunternehmen koordiniert und mit eingebunden.
Für die von der Gemeinde finanzierten barrierefreien Bushaltestellen, die zuführenden Gehwege, die Carsharing-Parkplätze sowie dem neuen Geh- und Radweg, der die Schüler zukünftig sicher zur Schule in den Nachbarort bringen soll, wurden in umfangreichem Maße Fördermittel nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) des Landes Baden-Württemberg beantragt. Dabei wurden auch in besonderem Maße die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt und mit den zuständigen Stellen abgestimmt.
