
Klinger und Partner bietet die Dienstleistung Arbeitsschutz auf Grundlage eines Leistungskataloges für alle Betriebsstrukturen an. Aufbauend darauf können nach Bedarf Sonderleistungen erbracht werden und entsprechende Anpassungen für die betreuten Arbeitsgebiete vorgenommen werden.
Wir bieten an| Stellung einer Sicherheitsfachkraft / eines Sicherheitsingenieurs nach ASiG | |
| Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und Risikobewertungen | |
| Verfahrens-, Arbeits- und Betriebsanweisungen für gefährliche Arbeiten | |
| Explosionsschutzdokumente | |
| Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095 | |
| Brandschutzordnungen gemäß DIN 14096 | |
| Flucht- und Rettungspläne | |
| Handbuch zum AMS (Arbeitsschutz-Managementsystem) | |
| Stellung eines geprüften Sicherheitskoordinators nach der BauStellV für Planung und Bauausführung (SiGe-Plan, Unterlage für spätere Arbeiten, SiKo) | |
| Stellung eines geprüften Koordinators (nach BGR 128, Anhang 6A, 6B) für Arbeiten in kontaminierten Bereichen (z.B. PCB, PCP, Asbest) | |
| Schulungen/Unterweisungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz | |
| Entwicklung von effizienten Lösungsalternativen |
Explosionsschutzdokumentation
Der Arbeitgeber muss in seiner Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz den Aspekt der Explosionsgefährdung besonders berücksichtigen.
Daraus ergeben sich folgende Dokumentationspflichten| Beurteilung der Gefährdung durch Brände und Explosionen | |
| Festlegung Ex-Bereiche und Einteilung in Zonen | |
| Notwendige technische/organisatorische Ex-Schutzmaßnahmen treffen | |
| Erstellen des Explosionsschutzdokumentes |
Die deponiespezifischen Merkmale werden besonders berücksichtigt, wir entwickeln auf die Anlage zugeschnittene Dokumentationen.
Alle empfohlenen Schutzmaßnahmen (technisch und / oder organisatorisch) werden erläutert und orientieren sich an dem Machbaren.
Das Dokument erfordert ein umfassendes Wissen in den Fachbereichen Arbeitsschutz und Betriebssicherheit, Deponiebau, Verfahrens- und Entsorgungstechnik und Explosionsschutz.

Gefährdungsbeurteilung
Seit 1996 ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Kraft. Dieses Gesetz setzt die EG-Rahmenrichtlinie „Arbeitsschutz“ in deutsches Recht um.
Eine zentrale Forderung des Arbeitsschutzgesetzes besteht darin, dass jeder Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung feststellen muss, welche Maßnahmen hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in seinem Betrieb erforderlich sind. Die Beurteilung ist zu dokumentieren.
Die Checklisten mit der Zusammenfassung aller relevanten Arbeitsschutzmaßnahmen sind für jede Betriebsstruktur eine unentbehrliche Hilfe den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten und rechtskonform zu regeln.
Beispiele: Zusammenstellung der Gefährdungsbereiche und Ausschnitt aus dem Gefährdungsbereich Werkstatt Pkw

Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Klinger und Partner ist interdisziplinär tätig im Dienstleistungsbereich Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik.
Dadurch sind wir in der Lage, Ihre Bauherrenpflichten für Sie als Gesamtleistung aus einer Hand zu erfüllen.

Wir verpflichten uns dem hohen Qualitätsstandard der DIN ISO 9000 und 14000. Profitieren Sie von unserem Know-how und setzen Sie sich mit uns in Verbindung – wir helfen Ihnen gerne!
Prüfkataster
In der Betriebssicherheitsverordnung ist die Anlage eines Prüfkatasters gefordert, welches Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen beinhaltet.
Weiterhin ist die Qualifikation des zuständigen Prüfers festzulegen (beauftragte Person, befähigte Person/Sachkundiger, anerkannte Überwachungsstelle/Sachverständiger).
Wir erstellen das notwendige Dokument unter Einbeziehung aller im Betrieb prüfpflichtigen/überwachungsbedürftigen Anlagen und Betriebsmittel nach folgendem Schema:
| Bauwerk, Anlage, Bauteil, Gerät | |
| Prüfumfang | |
| Vorschrift | |
| Prüffrist | |
| Prüfer |

Sämtliche prüfpflichtigen Anlagen und Betriebsmittel werden berücksichtigt. Das Dokument beinhaltet alle Informationen zum Prüfumfang (wer, wie, wann), der vom Gesetzgeber (Hersteller) gefordert wird.
Nach den neuen Regelwerken zum Arbeitsschutz wird die Betreiberverantwortung gestärkt. Wir unterstützen Sie dabei, die notwendige Rechtsklarheit zu schaffen und somit auch bei der Investitionssicherheit und Kostenminimierung.
Schulung, Seminar, Erfahrungsaustausch
Der Unternehmensbereich Umweltwirtschaft unterstützt Sie bei Ihrer Aufgabe dem verantwortlichen Personal durch geeignete Fortbildung den erforderlichen aktuellen Wissensstand zu vermitteln.
Mit unserer über 10jährigen Erfahrung in der Organisation und Moderation von Fortbildungen gestaltet wir eine praxisnahe Fortbildungsveranstaltung. Hierzu gehören:
| Aktualisierung der Inhalte | |
| Ausgabe eines Manuskripts | |
| Ausgabe einer Teilnahmebestätigung | |
| Bereitstellung der Präsentationsmittel und der Präsentationstechnik |
Wir führen in dem von Ihnen gewünschten Umfang und nach einem abgestimmten Programm insbesondere Vorortschulungen im Betrieb oder in ortsnaher neutraler Umgebung durch, u. a. zu dem Arbeitsbereich Arbeitsschutz.
Betriebssicherheitsverordnung:| Gefährdungsbeurteilung | |
| Flucht- und Rettungsplan | |
| Explosionsschutzdokument | |
| Arbeitsmittel |
Baustellenverordnung:
| SiGe-Plan | |
| Koordination |
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Die Baustellenverordnung vom 01.07.1998 dient der Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes (SiGe) der auf Baustellen Beschäftigten.
Danach ist der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte zur Vornahme bestimmter Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Planung und Ausführung eines Bauvorhabens verpflichtet. Klinger und Partner stellt dem Bauherrn einen Koordinator, der
| Analyse der geplanten Arbeiten hinsichtlich ihrer Gefährdungspotenziale | |
| Ausarbeitung SiGe-Plan und Unterlage für spätere Arbeiten |
... als auch während der Ausführung
| Organisation der Überwachungspflichten der Arbeitgeber | |
| Koordination der Anwendung von Arbeitsschutzgrundsätzen | |
| Prüfung auf Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten | |
| Aktualisierung und Fortschreibung des SiGe-Planes und der Unterlagen für spätere Arbeiten |



